Betreuungsbüro Tiemann
 

Was soll man tun, wenn die eigenen Anstrengungen auf einmal nicht mehr ausreichen ?


Wenn eine volljährige Person die eigenen persönlichen und/oder rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbstständig erledigen kann -z.B. aufgrund von Erkrankungen- wird durch das zuständige Gericht ein  Betreuer bestimmt. Dies kann durch einen eigenen Antrag, über Freunde/Familie oder aber von Amtswegen erfolgen. Bei dieser sogenannten "Bestellung" legt das Gericht die Aufgabenbereiche fest, welche für eine Betreuung notwendig sind.

Als Berufsbetreuer/innen begleiten wir hilfsbedürftige Menschen in den durch das Gericht festgelegten Aufgabenbereichen.


 Arbeitsbereiche

Vertretung vor Ämtern und Behörden

Der Aufgabenkreis »Vertretung vor Ämtern und Behörden« hat in der Regel nur deklaratorische Bedeutung. Die Kompetenz zur Vertretung vor Gericht und gegenüber Behörden ergibt sich grundsätzlich als Rechtsfolge aus der Zuweisung des jeweiligen Aufgabenkreises.

Post- und Fernmeldeverkehr

Die Entgegennahme, das Öffnen und Anhalten der Post sowie Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr sind dem Betreuer ohne Einwilligung des Betreuten nur gestattet, wenn das Gericht diesen Aufgabenkreis ausdrücklich zugewiesen hat (§ 1896 Abs. 4 BGB).

Aufenthaltsbestimmung

Die Wohnung als Lebensmittelpunkt steht auch im Betreuungsrecht unter besonderem Schutz. Sie hat insbesondere für ältere Menschen eine herausragende Bedeutung, denn sie ist deren vertraute Umgebung und damit Anknüpfungspunkt für vielfältige soziale Kontakte. Bei der Aufenthaltbestimmung werden alle Angelegenheiten mit eingeschlossen, welche dem aktuellen (z.B. Krankenhaus) oder ständigen Aufenthalt des Betreuten verbunden sind.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge hat den Zweck, die verfügbaren Mittel des Betroffenen so einzusetzen, dass dieser möglichst so leben kann, wie er es selbst entscheiden würde.

Gesundheitssorge

Zur Personensorge gehört vor allem die Sorge für die Gesundheit und den Aufenthalt des Betreuten. Als Betreuer nutzt man alle Möglichkeiten, den Gesundheitszustand des Betreuten zu erhalten oder zu verbessern.